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WG-Kosten aufteilen: Miete, Nebenkosten und Einkauf

Aktualisiert am 19. September 2026 · 8 Min. Lesezeit

Eine WG ist keine Reise: die Kosten kommen jeden Monat wieder, auf unbestimmte Zeit. Eine ungefähre Absprache, die unter Freunden drei Wochen hält, wird über zwei Jahre unerträglich. Hier steht, wie man die Miete aufteilt, wenn die Zimmer unterschiedlich groß sind, was wirklich in die gemeinsamen Kosten gehört, und wie man monatlich abrechnet, ohne jemandem hinterherzulaufen.

Die kurze Antwort

Drei Kategorien, drei Behandlungen. Die Miete wird nach der Fläche der privaten Zimmer aufgeteilt, die Gemeinschaftsflächen zu gleichen Teilen. Die Nebenkosten (Strom, Wasser, Internet, Versicherung, Rundfunkbeitrag) werden zu gleichen Teilen geteilt: niemand kann seinen persönlichen WLAN-Verbrauch messen. Der gemeinsame Einkauf wird laufend erfasst und einmal im Monat abgerechnet.

Die Regel, die Konflikte verhindert, ist keine Rechenregel: es ist ein fester monatlicher Abrechnungstermin, jeden Monat derselbe, den niemand einfordern muss.

Die Miete: gleiche Teile oder nach Zimmergröße?

Gleiche Teile sind die Standardlösung, und sie sind fair, wenn die Zimmer vergleichbar sind. Sobald der Flächenunterschied 20 % übersteigt, sind sie es nicht mehr — und das ist der häufigste unausgesprochene Groll in einer WG.

Die ausgewogenste Methode teilt die Miete in zwei: einen Teil für die Gemeinschaftsflächen, gleichmäßig verteilt, und einen für die privaten Zimmer, nach Fläche aufgeteilt. Eine Aufteilung 60 % Zimmer / 40 % Gemeinschaft entspricht ungefähr der tatsächlichen Nutzung einer Wohnung.

Beispiel: 1 350 € Warmmiete auf drei unterschiedliche Zimmer

Zimmer mit 18, 14 und 11 m², also 43 m² privat. Die Miete wird geteilt: 810 € für die Zimmer, 540 € für die Gemeinschaftsflächen.

MitbewohnerZimmerZimmeranteilGemeinschaftMiete
Carla18 m²339 €180 €519 €
Nadia14 m²264 €180 €444 €
Arthur11 m²207 €180 €387 €
Gesamt43 m²810 €540 €1 350 €

Zu gleichen Teilen zahlte jede Person 450 €. Arthur spart 63 € im Monat, Carla zahlt 69 € mehr — das sind 828 € Unterschied im Jahr allein fürs größte Zimmer. Diese Größenordnung rechtfertigt die zehn Minuten beim Einzug.

Neben der Fläche lassen sich weitere Kriterien gewichten: eigener Balkon, Bad im Zimmer, Ausrichtung, Dachgeschoss ohne Aufzug. Das Prinzip bleibt — einmal gewichten, schriftlich, am Anfang.

Die Nebenkosten

PostenAufteilungAnmerkung
Strom, GasGleiche TeileAußer bei Einzelheizung pro Zimmer, extrem selten
WasserGleiche Teile
InternetGleiche TeileAuch für Selten-Anwesende: der Tarif ist fix
RundfunkbeitragGleiche TeileFällt pro Wohnung an, nicht pro Person — eine Anmeldung reicht für die ganze WG
HausratversicherungGleiche TeilePrüfen, ob alle Bewohner mitversichert sind
Putzmittel, PapierGleiche TeileAm einfachsten: eine Person kauft, es wird erfasst
Streaming-AbosGleiche Teile, nur unter NutzernSelten alle: als Ausgabe unter ausgewählten Personen behandeln
LebensmittelJe nach AbspracheSiehe unten

Der häufigste Fall: ein Mitbewohner ist den halben Monat weg und möchte einen Abschlag auf die Nebenkosten. Beim Strom hat das Argument etwas für sich; bei Internet, Rundfunkbeitrag und Versicherung gar nichts, das sind Fixkosten. Praktikabel ist, bei gleichen Teilen zu bleiben und das beim Einzug klar zu sagen — Anwesenheitsquoten machen aus jedem Monat eine Verhandlung.

Die Nebenkostenabrechnung — der Posten, der ein Jahr später kommt

Das ist die deutsche Besonderheit, an der die meisten WG-Absprachen scheitern. Die jährliche Abrechnung trifft Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ein, und bis dahin ist oft schon jemand ausgezogen. Eine Nachzahlung von 600 € zu dritt zu teilen ist einfach; sie zu teilen, wenn eine der drei Personen im Mai ausgezogen ist, deutlich weniger.

Zwei Punkte, die man beim Einzug festhalten sollte: Nachzahlungen und Guthaben folgen dem Abrechnungszeitraum, nicht dem Auszugsdatum — wer in dem Zeitraum gewohnt hat, zahlt anteilig mit und bekommt anteilig zurück. Und: die Kontaktdaten der Ausgezogenen aufheben. Diese eine Regel, schriftlich, erspart die unangenehmste Nachricht, die man ehemaligen Mitbewohnern schreiben kann.

Der Einkauf: drei mögliche Modelle

1. Gemeinsame WG-Kasse

Alle essen alles, eine Person kauft ein, der Kassenbon wird erfasst, am Monatsende wird abgerechnet. Das einfachste und geselligste Modell. Es setzt ähnliche Essgewohnheiten voraus — eine besondere Ernährungsweise oder ein sehr unterschiedliches Budget macht es schnell unfair.

2. Gemeinsames und Persönliches getrennt

Nur die geteilten Grundlagen kommen in die Kasse: Öl, Kaffee, Klopapier, Putzmittel. Alles andere ist individuell. Das verbreitetste Modell in langfristigen WGs, weil es niemandem eine Abwägung abverlangt.

3. Jeder für sich

Kein gemeinsamer Einkauf. Einfach, aber ohne Mengenvorteil — und mit drei angebrochenen Ölflaschen im Schrank.

Welches Modell auch immer: erfasst den Betrag beim Bezahlen, nicht am Monatsende. Ein Bon, der drei Wochen später auftaucht, ist ein Bon, den niemand mehr einfordert.

Eine dauerhafte Gruppe für die WG

Wiederkehrende Kosten wie Miete oder Internet werden jeden Monat automatisch eingetragen. Alles andere dauert zehn Sekunden, und die Monatsabrechnung ist fertig, ohne dass sie jemand vorbereitet.

WG-Gruppe anlegen

Die monatliche Routine, die funktioniert

  1. Ein fester Termin. Der 1. oder der 5., immer derselbe. Was Geld-Erinnerungen unangenehm macht, ist ihr Ausnahmecharakter; ein wiederkehrender Termin macht sie normal.
  2. Eine Person überweist die Miete, wenn der Mietvertrag das verlangt — aber die anderen zahlen ihr am selben Tag zurück, nicht «diese Woche».
  3. Eine verrechnete Abrechnung. Nicht Ausgabe für Ausgabe zurückzahlen, sondern Nettopositionen ausgleichen. Unter drei Mitbewohnern sind das meist ein oder zwei Überweisungen statt sechs.
  4. Eine einsehbare Historie, damit niemand sich auf sein Gedächtnis verlassen — oder darüber streiten — muss.

Die Situationen, die Ärger machen

Jemand zieht mitten im Monat aus

Miete und Nebenkosten werden tageweise anteilig berechnet. Schlecht lösbar ist nicht diese Rechnung, sondern die Kaution: der Vermieter zahlt sie erst am Ende des Mietverhältnisses zurück, oft lange nach dem Auszug. Am gesündesten ist, wenn die nachrückende Person den Anteil der ausziehenden beim Einzug übernimmt, statt auf die Rückzahlung zu warten.

Schäden

Ein einer Person zurechenbarer Schaden gehört ihr; normale Abnutzung ist gemeinsam. Fotos beim Ein- und Auszug verhindern jede Diskussion, und ein detailliertes Übergabeprotokoll schlägt jede mündliche Absprache.

Der Besuch, der drei Wochen bleibt

Das Thema ist nicht zuerst finanziell, wird es aber beim Strom und beim gemeinsamen Einkauf. Eine vorher vereinbarte Grenze — ab so vielen Nächten im Monat kommt ein Anteil auf die Nebenkosten — erspart es, mitten im Konflikt eine Regel zu improvisieren.

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